GDPR (Datenschutz-Grundverordnung)
Die GDPR (General Data Protection Regulation) oder auf Deutsch die Datenschutz-Grundverordnung ist eine EU-Verordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Sie regelt den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union und harmonisiert die Datenschutzgesetze aller EU-Mitgliedstaaten.
Ziele und Grundprinzipien
Das Hauptziel der GDPR ist es, die Rechte der Bürger in Bezug auf ihre persönlichen Daten zu stärken und gleichzeitig einen einheitlichen Rechtsrahmen für Unternehmen zu schaffen. Die Verordnung basiert auf folgenden Grundprinzipien:
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
- Zweckbindung
- Datenminimierung
- Richtigkeit
- Speicherbegrenzung
- Integrität und Vertraulichkeit
- Rechenschaftspflicht
Diese Prinzipien sollen sicherstellen, dass personenbezogene Daten fair, transparent und sicher verarbeitet werden.
Wichtige Aspekte für Unternehmen
Für Unternehmen bringt die GDPR einige Herausforderungen und neue Pflichten mit sich:
- Sie müssen die Einwilligung der Betroffenen für die Datenverarbeitung einholen und dokumentieren
- Es muss ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten geführt werden
- Bei Datenpannen besteht eine Meldepflicht innerhalb von 72 Stunden
- In bestimmten Fällen muss ein Datenschutzbeauftragter ernannt werden
- Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine solide Data Governance unerlässlich. Unternehmen müssen ihre Datenverarbeitungsprozesse genau analysieren, dokumentieren und gegebenenfalls anpassen. Eine effektive Data Governance ermöglicht nicht nur die Einhaltung der GDPR, sondern fördert auch die Data Analytics und schafft die Grundlage für Digitale Transformation.
Rechte der Betroffenen
Die GDPR stärkt die Rechte der Betroffenen, indem sie ihnen mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten gibt. Zu den wichtigsten Rechten gehören:
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Recht auf Datenübertragbarkeit
Unternehmen müssen Prozesse etablieren, um diese Rechte effektiv umzusetzen und Anfragen von Betroffenen zeitnah zu bearbeiten. Eine Human-Centered Design Herangehensweise kann dabei helfen, datenschutzfreundliche Prozesse und Systeme zu gestalten.
Die GDPR hat nicht nur innerhalb der EU große Auswirkungen, sondern beeinflusst auch den internationalen Datenverkehr. Unternehmen außerhalb der EU, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, müssen ebenfalls die Vorgaben der GDPR einhalten. Dies erfordert oft eine Anpassung der Organisationsentwicklung und der Unternehmenskultur, um Datenschutz als integralen Bestandteil der Geschäftsprozesse zu verankern.
Quellen: Offizielle Website der Europäischen Union zur GDPR